Reiserecht

Reisebüro Ost GlobusReisereklamation … was tun, wenn am Urlaubsort Reisemängel auftreten.

Auch eine noch so gute Beratung kann nicht ausschließen, dass es am Urlaubsort zu Mängeln kommt. Hier ist die richtige Vorgehensweise:
Im Urlaub: Mangel bei der Reiseleitung anzeigen und beheben lassen – falls keine Abhilfe geschaffen wird Mangel dokumentieren und von der Reiseleitung bescheinigen lassen.
Nach Rückkunft haben Sie 4 Wochen nach dem Rückreisetermin Zeit, dem Veranstalter (der ist Ihr Vertragspartner) per Einschreiben den Reisemangel anzuzeigen und die entsprechende Preisminderung geltend zu machen.

>> Zur Reiseinformation „Reisereklamation – So zeigen Sie Mängel richtig an.


Reisebüro Ost GlobusSicherungsschein – Insolvenzversicherung zu Ihrer Reise

Insolvenzversicherung und Sicherungsscheine wurden vor ein paar Jahren eingeführt, aber wozu?
Aufgrund negativer Erfahrungen der Vergangenheit hat der Reiseveranstalter sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters erstattet wird. Ebenso sind notwendige Aufwendungen für eine Rückreise abgesichert.

>> Zur Reiseinformation „Insolvenzversicherung – Sicherungsschein


Reisebüro Ost GlobusEU – Fluggastrecht

Nicht nur im Linienflugbereich, sondern auch bei Charterflügen hat die EU die Rechte der Verbraucher erheblich gestärkt.
Sowohl bei erheblichen Verspätungen als auch bei Annulierungen bzw. Nichtbeförderung erhalten die Fluggäste aufgrund des geänderten EU-Fluggastrechtes Leistungen von den Fluggesellschaften und Rückerstattungen.

>> Zur Reiseinformation „EU-Fluggastrecht


Reisebüro Ost GlobusFlugzeitenänderung und Umbuchung von Flügen

In den letzten Jahren ist das Thema Umbuchung von Flügen auch im Zuge einer Pauschalreise ein lästiges Übel geworden.
Immer häufiger werden Flüge verschoben, zusammengelegt oder gar komplett gestrichen. Folge davon ist, dass Flugzeiten um mehrere Stunden verschieben können, die Fluggesellschaft sich ändert, ja sogar ein anderer Abflugflughafen zugewiesen wird.

>> Zur Reiseinformation “ Flugzeitenänderung und Umbuchung


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