AGB Reisebüro Ost

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reisebüro Ost

§ 1. Tätigkeit als Reisevermittler

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und der vom Reisebüro Ost erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB’s von Reisebüro Ost.
  1. Das Reisebüro Ost bietet dem Reisenden Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler oder Vermittler von Einzelreiseleistungen.
  1. Der Reisende erteilt durch die Buchung dem Reisebüro Ost den Vermittlungsauftrag. Das Reisebüro nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich.
  1. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
  1. Für den vom Reisebüro Ost vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch “Anbieter“) sind allein die AGBs des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB der jeweiligen Anbieter werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGB eines Anbieters vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschaffen muss.

§ 2. Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

  1. Mit der Buchung erteilt der Reisende dem Reisebüro Ost den rechtsverbindlichen Auftrag, für sich (und die Mitreisenden) bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.
  1. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Anbieter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt das Reisebüro Ost an den Anbieter. Die Übermittlung durch das Reisebüro stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter dar. Der Anbieter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform.
  1. Das Reisebüro Ost als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für den Reisenden zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.
  1. Rechnungen, welche durch das Reisebüro Ost gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch das Reisebüro), erfolgen im Namen und für Rechnung des Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin zu bezahlen. Vermittlung einer Pauschalreise werden Reisepreiszahlungen vor Beendigung der Pauschalreise vom Reisebüro Ost nur gefordert und angenommen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag mit dem Reiseveranstalter besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor der Zahlung übergeben wurde. Eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen durch das Reisebüro Ost findet nicht statt.

§ 3. Reiseunterlagen

  1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
  1. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
  1. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch das Reisebüro Ost wünscht, übermittelt das Reisebüro dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.
  1. Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro oder den Anbieter direkt hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

§ 4. Ausstellung und Versand von Flugtickets/Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen

  1. Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. RB kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches des Reisenden, durch den Anbieter Storno‑/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu den von den Anbietern ggf. erhobenen Storno‑/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch das Reisebüro Ost erhoben wird.
  1. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.
  2.  Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist das Reisebüro Ost hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Das Reisebüro Ost verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert das Reisebüro Ost den Reisenden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird das Reisebüro sicherstellen, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der EU belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Reisenden in den Geschäftsräumen des Reisebüro Ost auf dessen Verlangen ausgehändigt werden.

§ 5. Serviceleistungen

  1. Das Reisebüro Ost kann mit dem Reisenden besondere Service-Leistungen vereinbaren, die Gebühren unterliegen. Hierzu zählen zum Beispiel die Beantragung von Onlinevisa, Sitzplatzreservierung, Anmeldung von Sondergepäck oder die Einreichung von Reiseversicherungsschäden. Solche Leistungen bietet das Reisebüro Ost dem Kunden sofern gewünscht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an.
  1. Eigenständige Vergütungsansprüche des Reisebüro Ost gegenüber dem Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, welche auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Reisebüro Ost und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Reisebüros hierauf, getroffen werden kann.
  1. Das Reisebüro Ost hat für einige Serviceleistungen diese Vergütungsansprüche zur Deckung der Kosten für Mitarbeiter und EDV-Systeme festgelegt, da mittlerweile durch Veranstalter bzw. Fluggesellschaften diese Leistungen in keinerlei Hinsicht vergütet werden. Die vom Reisebüro Ost erhobenen Serviceentgelte sind aufwands- und kostenabhängig gestaltet.
  1. Es bleibt dem Kunden unbenommen, auf die Mitwirkung des Reisebüro Ost zu verzichten und diese Serviceleistungen in Eigenregie vorzunehmen.

§ 6. Umbuchung und Rücktritt

  1.  Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen, die der Anbieter/Veranstalter erhebt. Diese Regelungen rich-ten sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter/Veranstalter der betreffenden Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden.
    Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt das Reisebüro Ost dem Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
    Des Weiteren rät das Reisebüro zum Abschluss einer Reiseversicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.
  2. Unberührt von den Rücktritts-/Stornierungskosten des Veranstalters muss das Reisebüro Ost zusätzlich eine Stornogebühr erheben, da im Stornofall die Vermittlungsprovision vom Veranstalter gestrichen wird.
    Hierfür fallen bei Pauschalreisen pro Erwachsener 50 EUR und pro Kind 25 EUR an.
    Diese Kosten werden häufig von der Rücktrittskostenversicherung nicht erstattet.
  3. Für die Umbuchung einer Pauschalreise oder Flügen fallen, zusätzlich zu den vom Anbieter erhobenen Kosten, liegen die Gebühren durch das Reisebüro Ost bei einer Höhe von 50 EUR pro Vorgang.

§ 7. Informationspflichten des Reisevermittlers

  1. Soweit das Reisebüro Ost Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt das Reisebüro die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind. Das Reisebüro Ost wird dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.
  1. Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm ver-mittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
    Eine weitergehende (Informations-)Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
    Soweit Reiseversicherungen Gegenstand der Vermittlung sind, besteht eine Informations-pflicht des Reisevermittlers insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm überge-benen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.

§ 8. Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen

  1. Das Reisebüro Ost weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reiseleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.
  1. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Anbieter führen.
  1. Mängel der Vermittlungsleistung vom Reisebüro Ost hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und dem Reisebüro – soweit möglich – Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
  1. Das Reisebüro Ost gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. Das Reisebüro Ost hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen und dem Veranstalter weiterzuleiten. Die Erstellung von Mängelanzeigen müssen vom Reisenden selbst erfolgen und können aus juristischen Gründen nicht vom Reisebüro Ost erstellt werden.

§ 9. Haftung des Reisebüro Ost

  1. Das Reisebüro Ost haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, von denen die Dienste von Reisebüro Ost beeinflusst werden.
  1. Das Reisebüro Ost haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. Das Reisebüro Ost haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind. Das Reisebüro Ost haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder für Leistungsänderungen des Anbieters nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages.
  1. Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
  1. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen
  1. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

§ 9. Datenschutz

  1. Das Reisebüro Ost ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass RB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.
  1. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber dem Reisebüro Ost hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.

  1. Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an das Reisebüro Ost unter oberthal@reisebuero-ost.de oder an die Adresse des Reisebüro Ost Poststr. 7 66649 Oberthal wenden.

§ 11. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisebüro Ost findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  2. Der Kunde kann den Reisebüro Ost nur an dessen Sitz verklagen.
  3. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Kla-geerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisebüro Ost vereinbart.
  4. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können das Reisebüro Ost ausschließlich an dessen Sitz verklagen.

§ 12. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

Das Reisebüro Ost ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

Stand Jan/2022

Individualreisen, Kreuzfahrten, Wellness-Reisen