Teure Souveniers

Mitbringen von Waren und Souveniers aus Ihrem Urlaub…

Reisebüro Ost GlobusSo vermeiden Sie nach dem Urlaub Ärger bei der Einreise

 

Es war ein wunderschöner Urlaub, an den man sich gerne wieder erinnern  will, oder aus dem man seinen Lieben zuhause ein Geschenk mitbringen möchte.
Natürlich sollte es da etwas Landestypisches sein. Und wenn man schon beim Shopping ist, gleich noch ein paar Schnäppchen machen. Textilien, Uhren und Schmuck, elektronische Artikel, Souveniers, Edelsteine, alkoholische Landesspezialitäten, Tabakwaren… die Auswahl ist von Reiseland zu Reiseland sehr vielfältig.

Doch Vorsicht! Auch wenn der nette Verkäufer es beteuert, nicht alles darf man mitnehmen und in der Heimat einführen.
Wie Sie sich bei der Rückkunft Ärger am Zoll ersparen können, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Reisebüro Ost GlobusAllgemeine Einfuhr-Richtlinien

Es würde den Rahmen dieser Zusammenfassung sprengen, wollte man detailliert auf die Bestimmungen der verschiedenen Reiseländer eingehen.

Da bietet der deutsche Zoll für Privatpersonen unter „Zollbestimmungen bei Reisen“ eine schönen Überblick.

Wichtig ist, dass unterschieden wird, ob Sie in einem EU-Land oder in einem Nicht-EU-Land ihren Urlaub verbracht haben. Denn das beinflußt die Freimengen, die eingeführt werden können.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: Man sollte ebenso wissen, dass es auch innerhalb der EU einige Gebiete mit Sonderregelungen gibt.
Allgemein wird unterschieden zwischen EU-Landesgebiet, EU-Zollgebiet und Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern.
Beispiel: Die Kanaren gehören zwar zu Spanien, nicht aber zu dessen Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Damit werden die Lieblingsinseln vieler Urlauber zollrechtlich wie EU-Ausland betrachtet und die zulässigen Einfuhrmengen sind deutlich reduziert.

Reisebüro Ost GlobusReisefreimengen

Damit wären wir auch schon bei den Reisefreimengen.
Diese gelten unter der Bedingung, dass der Reisende die betreffenden Waren mit sich führt und dass die Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind.

Innerhalb der EU wird die Grenze meist über den persönlichen Bedarf gezogen (z.B. bis 800 Zigaretten werden als Eigenbedarf gewöhnlich problemlos anerkannt – Sonderregelung einiger Osteuropäischen Staaten wie Polen, Bulgarien usw.: nur 300 Zigaretten).
Aus einem Nicht-EU-Land können Sie dem gegenüber nur die erlaubten 200 Zigaretten einführen.
Analog gibt es auch Grenzen für andere Tabakwaren, Alkohol, Arzneimittel und Kraftstoffe.

Für alle anderen Artikel gilt bei Reisen außerhalb der EU eine Warenwertgrenze von 300 EUR – bei Flug- und Seereisen von 430 EUR.
Wichtig: Das Einhalten dieser Grenze sollten Sie mit Kaufbelegen nachweisen können.

>> Hier finden Sie Details für Reisen innerhalb der EU.

>> Ersehen Sie hier Informationen für Reisen außerhalb der EU 

Reisebüro Ost GlobusArtenschutz

Das Artenschutzabkommen verbietet den Handel (damit auch den Erwerb) sowohl von bedrohten Tieren als auch von Pflanzen sowie den daraus hergestellte Produkten. So soll weltweit ein Aussterben von seltenen Tierarten und Pflanzenarten verhindert werden.
Jeder sollte sich, bevor er im Urlaub den Armreif aus Elfenbein, oder die Tasche aus Schlangenleder kauft klar machen, dass der Zoll diese einkassieren wird und empfindliche Strafen verhängen wird. Da schützt auch keine Unwissenheit.
Ebenso ist das mitbringen von lebenden Tieren untersagt.
Der Handel mit Tieren, Pflanzen und daraus hergestellten Produkten birgt nicht nur die Gefahr der Ausbreitung und Einschleppung von Tier- und Pflanzenseuchen, sondern bedroht auch den Erhalt der Artenvielfalt.

Reisebüro Ost GlobusProduktpiraterie

Vielfach handelt es sich bei mitgebrachten Gegenständen um nachgeahmte oder gefälschte Produkte. Uhren, Designerwaren und technische Geräte werden gerne (durchaus qualitativ hochwertig) imitiert und im Urlaub als echtes Schnäppchen verkauft.
Bei Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden schreitet die Zollbehörde gewöhnlich nicht ein, sofern kein Verdacht auf eine kommerielles Handeln besteht.
Auch hier sollte man sich an die 430 EUR Grenze halten.

Reisebüro Ost GlobusLandesspezifische Ausfuhrbestimmungen

Wichtig sind auch die Ausfuhrbestimmungen des Urlaubslandes selbst. Daher sollten sie sich vor der Reise über die Regelungen Ihres Reiselandes informieren.
Einige Beispiele:
Verständlicherweise reagiert Griechenland empfindlich auf die Mitnahme von Steinen – etwa von der Akropolis.
In Italien droht ein saftiges Bußgeld, wenn man beim Kauf von gefälschten Designertaschen oder -brillen am Strand erwischt wird.
Auch in der Türkei ist es nicht erlaubt, Steine oder antike Souvenirs mitzunehmen, alte Münzen und Fossilien gelten hier als Staatseigentum.
In Ägypten gilt ein strenges Ausfuhrverbot für Korallen.
In Thailand sollten Sie die Finger von Kulturgütern lassen und ohne Sondergenehmigung ist die Ausfuhr von Buddha-Figuren verboten.

 

 

 

 

 

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