Urlaub mit Kindern

Kinder Reisedokumente

Seit Juni 2012 ist beim Familienurlaub zu beachten, dass bei ALLEN Reisen ins Ausland für ALLE Kinder (auch Babys) eigene Reisedokumente vorzulegen sind.
Der Eintrag im Pass der Eltern wurde ab diesem Stichtag ungültig.

Lesen Sie wie die Ausweispflicht für Kinder aussieht und welche Ausweisformen zur Verfügung stehen, damit der Urlaub nicht gleich mit Unannehmlichkeiten beginnt.

Reisebüro Ost GlobusAusweispapiere für Kinder…
Neuregelung beim Auslandsurlaub mit Kindern

Das Bundesinnenministerium setzte zum Juni 2012 in Kraft, dass bei Reisen außerhalb Deutschlands Kinder zwingend ihre eigenen Reisedokumente vorweisen müssen. Dies geschieht im Rahmen einer Umsetzung europäischer Richtlinien.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern waren ab dem Tag nicht mehr gültig!
Die neue Regelung gilt für Reisen in andere EU-Staaten. Bei Reisen in andere Länder sollten Sie sich zum Beispiel über die Länderinformationen des Auswärtigen Amts informieren, welche Ausweise für Ihre Kinder Gültigkeit haben.
Als Reisedokumente stehen laut Innenministerium für Kinder dann Kinderreisepässe und – je nach Reiseland – Kinderausweise zur Verfügung.

Reisebüro Ost GlobusKinderreisepass

Der Kinderreisepass ist in Deutschland ein Dokument, das an deutsche Staatsangehörige bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann. Er wird weltweit anerkannt und entspricht den Empfehlungen der ICAO.
Der Kinderreisepass wird zwingend mit einem Passbild des Inhabers versehen, selbst bei Neugeborenen. Das Bild im Kinderreisepass muss den Vorgaben für biometrische Pässe entsprechen, allerdings sind die Anforderungen nicht ganz so eng wie bei Erwachsenen.
Er ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Er kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem neuen Passbild verlängert werden.

Für einige Länder ist sogar der neue ePass zwingend erforderlich. Bekanntestes Beispiel sind die USA.

Reisebüro Ost GlobusKinderausweis

Bis 2006 konnten für alle Bürger der BRD unter 16 Jahren Kinderausweise ausgestellt werden. Der Ausweis galt als Identifizierung und Reisepass für Kinder. Er konnte bei der Geburt ausgestellt werden, war bis zum zehnten Lebensjahr gültig und konnte mit einem Passbild bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden.
Der Kinderausweis wurde 2006 durch den maschinenlesbaren deutschen Kinderreisepass ersetzt (siehe oben). Dabei behalten vor 2006 ausgestellte Kinderausweise ihre Gültigkeit bis zum 10. bzw. 16. Lebensjahr des Kindes.

Reisebüro Ost GlobusZusammenfassung:

Ab Juni 2012 ist ein Eintrag des Kindes im Pass der Eltern nicht mehr ausreichend.
Jedes Kind benötigt zwingend eigene Ausweispapiere (auch Babys).
Es gilt, dass beide Ausweispapiere Kinderreisepass und Kinderausweis, vorbehaltlich einer Gültigkeit über den Rückreisetermin hinaus als Identitätsnachweis im Ausland dienen können.
Einige Länder darunter beispielsweise die USA fordern aber einen ePass oder ein Visum im Kinderpass.

Nähere Informationen für Ihr Zielland finden Sie in den Länderinformationen des Auswärtigen Amtes.

 

 

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