Einreise nach Kanada mit eTA

Im März 2016 wurde sie eingeführt – seit November 2016 ist sie bei Flugreisen ausnahmslos vorgeschrieben: die elektronische Reisegenehmigung kurz eTA.

Damit hat Kanada für (touristische) Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 6 Monaten ebenfalls einen elektronischen Antrag für die visafreie Einreise nach Kanada eingeführt und ist dem Beispiel der USA mit ESTA gefolgt.
eTA ist in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich bei Flugreisen. Die Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist von eTA ausgenommen und erfolgt wie bisher.

Der Reisepass (auch ein vorläufiger Reisepass ist möglich) muss für die Dauer des Kanada-Aufenthaltes gültig sein.

Während der Beantragung per Online-Formular sind einige Fragen zu beantworten. Nach Prüfung wird für 7 Can. Dollar (etwa 5 EUR) die Authorisierung erteilt, die für maximal 5 Jahre gilt, sofern der Reisepass, der für die Beantragung genutzt wurde, auch so lange gültig ist.

Tipp:
Wie bei ESTA gibt es auch für eTA kommerzielle Seiten, die die Beantragung für Sie gegen überhöhte Gebühren vornehmen.
Nutzen Sie daher ausschließlich die offizielle Seite der Kanadischen Regierung für die Beantragung von eTA

Da die Beantragung in englisch oder französisch erfolgt, gibt es einen deutschsprachige Anleitung zum Antrag. Diese und weitere Informationen finden Sie unter: Elektronische Reisegenehmigung eTA beantragen

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