Urlaub mit fremden Kindern

Nehmen Sie den Freund Ihres Kindes oder Ihr Patenkind mit in Familienurlaub, gibt es einige Dinge zu berücksichtigen.
Was in Sachen Einreisebestimmungen und Versicherungsschutz in einem solchen Fall zu beachten ist, und welche Dokumente Sie vorlegen sollten, erfahren Sie hier.


Reisebüro Ost GlobusUrlaub mit (familien)fremden Kindern…

 

„Ich fahre nicht ohne meinen Freund!“ Dieser Satz Ihres Kindes kann einige Auswirkungen auf Ihren alljährlichen Familienurlaub haben.
Und selbst wenn Sie sich mit den Eltern des Freundes verständigt haben, gibt einige wesentliche Punkte beim Urlaub mit fremden Kindern zu berücksichtigen.
Welche das sind, erfahren Sie in einer Zusammenstellung:

Nicht gesondert erwähnt werden muss, wie bei allen Reisen mit Kindern die Pflicht  Kinder mit einem eigenen Reisepass oder Kinderausweis zu identifizieren. Da besteht zwischen leiblichen und fremden Kindern kein Unterschied.

Womit wir auch schon beim eigentlichen Thema wären:
Was muss man beachten, wenn man fremde Kinder mit ins Ausland nimmt?

Wie bei jedem Urlaub sind abhängig vom Reiseziel zunächst die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes und gegebenenfalls Visapflichten aller Reiseteilnehmer zu erfüllen. Erst dann kommt die Tatsache zum tragen, dass Sie mit familienfremden Kindern reisen wollen.

Probleme können bei Ein- und Ausreise dann auftreten, wenn es darum geht zu beweisen, dass Sie das Einverständnis der Erziehungsberechtigten haben, das fremde Kind ins Ausland mitzunehmen und dass man Ihnen die Aufsichts- und Fürsorgevollmacht übertragen hat.

Reisebüro Ost GlobusReisevollmacht bietet weitgehende Sicherheit

Zu Ihrer Absicherung sollten Sie sich daher eine „Übertragung der Personenfürsorge“ ausstellen lassen. Das ist vergleichbar mit den Vordrucken, die Minderjährige in Begleitung eines Erwachsenen beim Discobesuch vorzeigen müssen.

In Fall einer Reise sind zusätzliche Informationen notwendig. Sie sollten also gemeinsam mit den Eltern eine formlose Reisevollmacht aufsetzen.
Diese kann man in drei großen Blöcken aufbauen:

Block 1 Daten des mitgenommenen Kindes
Darin sollten enthalten sein: Vor- und Nachname des Kindes, Geburtsdatum und -ort, komplette Wohnadresse, Passnummer, Ausstellungsort und -datum.

Block 2 Daten der Erziehungsberechtigten
Daneben sind die „Personendaten der Eltern“ wie Vor- und Nachname, Personalausweis- oder Reisepassnummer sowie die Unterschrift des jeweiligen Elternteils notwendig.
Wichtig: Alle Sorgeberechtigten (bei gemeinsamem Sorgerecht beide Elternteile) müssen die Vollmacht und temporäre Übertragung der Personenfürsorge unterschreiben! Wir empfehlen der Vollmacht Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern beizulegen.
Daneben sind bei den Elterndaten die Erreichbarkeit mit Ländervorwahl und Telefonnummer aufzulisten.

Block 3 Daten der Aufsichtspersonen und Reisedaten
Schließlich ist Vor- und Nachname sowie vollständige Wohnanschrift des / der Aufsichtsperson(en) und die Eckdaten der Reise wie Beginn und Ende, Reiseroute und Urlaubsziel.
Geht es in ein fremdsprachiges Land, sollte die Reisevollmacht in der Landessprache verfasst werden – zumindest aber in Englisch.

Reisebüro Ost GlobusMedizinische Vollmacht

Auch eine Absicherung für den Krankheitsfall sollte nicht vergessen werden. Eine gut ausgestattete Reiseapotheke ist bei einer Reise mit Kindern ohnehin unentbehrlich.
Daneben sollte vor der Reise mit den Eltern ein Gespräch über Erkrankungen, bekannte Allergien oder dem aktuellen Impfstatus geführt werden.
Für den Fall der Fälle sollte ein Schreiben die „Ersatzeltern“ bevollmächtigen, das Kind ärztlich behandeln zu lassen.

Bitte beachten: Einige Länder fordern eine Reisevollmacht in einer genau vorgegebenen Form oder gar eine notariell beglaubigte Reisevollmacht. Informieren Sie sich hierzu beim Auswärtigen Amt oder bei der Botschaft des jeweiligen Urlaubslandes.

Reisebüro Ost GlobusReiseversicherungen

Bei den Reiseversicherungen bestehen inzwischen nur noch geringe Hürden. So ist in Zeiten von Patchwork-Familien die Definition von Familie gelockert worden.
Bei den meisten Versicherern wird nicht mehr zwischen leiblichen und fremden Kindern unterschieden und mitreisende Kinder können einfach in die Versicherungspolice mit aufgenommen werden – Ausnahme: Familien-Jahresversicherung.

Wichtig sind Reiserücktrittkostenversicherung und Reisekrankenversicherung.
Vorab sollte für diese Beiden der Versicherungsschutz aller Beteiligten überprüft und geklärt werden, wer im Fall des Falles die Kosten übernimmt – vor allem für ärztliche Behandlungen und für einen Krankenrücktransport.

So kann die optimale und kostengünstigste Kombination ermittelt werden.

Reisebüro Ost GlobusZusammenfassung

Neben einer ausreichenden Absicherung über Reiserücktritt und Reisekrankenversicherung benötigen Sie für den Auslandsaufenthalt mit fremden Kindern eine Reisevollmacht der Erzeihungsberechtigten. Diese sollte folgende Informationen beinhalten:

– Persönliche Daten des Kindes
– Passangaben aus dem Pass des Kindes
– Übertragung Personenfürsorge
– Eckdaten der Reise
– Erreichbarkeit der Eltern
– Unterschriften der Eltern
– Ausweis-Kopie der Eltern
– Bevollmächtigung zu medizinischen Behandlungen

Individualreisen, Kreuzfahrten, Wellness-Reisen