Handgepäck – Regelungen infolge der EU-Richtlinie

Seit November 2006 sind Flüge von verschärften Sicherheitsbestimmungen bezüglich des Handgepäcks betroffen. Die Regelung gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten.
Unter Generalverdacht stehen alle Flüssigkeiten, Gels, Cremes, Pasten. Diese müssen in einen 1 Liter Beutel gefüllt werden und dürfen pro Artikel 100 ml nicht übersteigen. Bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen nützen keine Diskussionen – größere Mengen werden konsequent eingezogen und entsorgt – also besser gleich in den Koffer und nicht ins Handgepäck packen.

Reisebüro Ost GlobusRegelungen beim Handgepäck infolge der  EU-Richtlinie von 2006

 

Der Londoner Terroralarm im August 2006 hatte weitreichende Änderungen im Flugverkehr zur Folge: Wasserflaschen und Zahnpastatuben standen an allen Flughäfen der Welt unter Generalverdacht…

Vielleicht erinnern Sie sich noch. Terroristen hatten versucht, in London Flüssigsprengstoff an Bord von Flugzeugen zu schmuggeln. Dort sollte dieser dann mit Hilfe von elektrischen Geräten gezündet werden. Daraufhin verboten die britischen ebenso wie die US-Behörden die Mitnahme von Behältern mit Flüssigkeiten im Handgepäck, Laptops oder andere elektronische Geräte waren nicht erlaubt.

Mittlerweile haben die USA das vollständige Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck gelockert:
– Shampoo, Sonnenlotion, Cremes, Zahnpasta oder Haargel dürfen in kleinen Mengen wieder an Bord genommen werden.
– Die Behälter müssen aber in einer durchsichtigen und verschließbaren Plastiktüte transportiert werden.
– Getränke sind dann erlaubt, wenn sie nach den Sicherheitskontrollen gekauft worden sind.

Die Europäische Union zog nach und passte die eigenen Bestimmungen den nordamerikanischen an und verschärfte damit ihre bis dato existierenden Regelungen, in Kraft traten diese dann am 6. November 2006. So sind nicht nur Flüge in die USA oder Großbritannien von verschärften Sicherheitsbestimmungen betroffen sondern die Regelung gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten.

Reisebüro Ost GlobusZusammenfassung Handgepäck und Sicherheitskontrolle

 

Vorab: Alle diese Vorgaben kommen bei den Sicherheitskontrollen vor Abflug zum Tragen und betreffen somit ausschließlich das Handgepäck. Der Transport von Gels, Cremes, usw. im Koffer ist natürlich in größeren Gebinden möglich!

  • Die Maße für Handgepäckstücke liegen bei 56 x 45 x 25 cm, ausgenommen sind davon nur Musikinstrumente.
  • Flüssigkeiten, Gels und Cremes aller Art dürfen nur noch in separaten Behältern zu je 100 ml die Sicherheitskontrollen passieren.
    Die Behälter müssen in einem Beutel mit Zip-Verschluss und maximal einem Liter Fassungsvermögen verpackt werden und an der Kontrolle vorgezeigt werden.
    Ausnahmen gelten für Baby- und Diätnahrung sowie Medikamente in der für die Flugdauer erforderlichen Menge. Für Medikamente ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Jacken und Mäntel sind bei den Sicherheitskontrollen auszuziehen und werden separat durchleuchtet (wie es in Deutschland bereits seit längerer Zeit gehandhabt wird).
  • Laptops und andere elektronische Geräte müssen eventuell aus den Taschen genommen werden, diese werden separat durchleuchtet, während sie selbst kontrolliert werden.
    Das Bundesinnenministerium rät auf der Internetseite dazu, das Handgepäck auf ein ‚unbedingt notwendiges Maß‘ zu reduzieren.

Geringe Probleme sind für Einkäufe im Duty Free zu erwarten. Man kann sich nach der Sicherheitskontrolle mit Getränken oder Kosmetikproduken eindecken.
Bei den meisten deutschen Flughäfen werden bei Flügen nach Nordamerika die Einkäufe von Flüssigkeiten im Laden versiegelt und den Passagieren beim Einsteigen ins Flugzeug ausgehändigt. Andere Duty-Free-Artikel sind davon ausgenommen und können ’normal‘ gekauft werden.
Ausnahme bleiben hier Flüge in die USA und Großbritannien, denn hier muss eine zweite Sicherheitskontrolle durchlaufen werden. An manchen Flughäfen gibt es daher den zusätzlichen Service, sodass die Waren vom Verkaufspersonal direkt ans Gate gebracht werden.

Am sorglosesten reist wohl, wer sich mit der Minimallösung anfreunden kann:
Am besten gar keine Flüssigkeiten, Gels, Cremes und Pasten, Messer oder Scheren im Handgepäck mitnehmen – das erleichert den Sicherheitskräften und den Passagieren das Leben.

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