Insolvenzversicherung – Sicherungsschein

Insolvenzversicherung und Sicherungsscheine wurden vor ein paar Jahren eingeführt, aber wozu?
Aufgrund negativer Erfahrungen der Vergangenheit hat der Reiseveranstalter sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters erstattet wird. Ebenso sind notwendige Aufwendungen für eine Rückreise abgesichert.

Reisebüro Ost GlobusInsolvenzversicherung –
Die Kundengeld-Absicherung

 

Jahre her aber vielleicht erinnern Sie sich noch: Ein Veranstalter stellt wegen Konkurs den Betrieb ein und hunderte Fluggäste sitzen im Ausland auf gepackten Koffern am Flughafen und haben keine Möglichkeit nach Hause zu kommen.

Für eben solche Fälle wurde, aufgrund von Negativerfahrungen der Vergangenheit, die Insolvenzversicherung für Veranstalter eingeführt.

Paragraph 651k des Bürgerlichen-Gesetz-Buches beinhaltet den Gesetzestext zur Rückerstattungspflicht des Reiseveranstalters bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs.

Dabei hat der Reiseveranstalter sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters erstattet werden.
Ebenso sind notwendige Aufwendungen für eine Rückreise, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz entstehen, abgesichert.

Die Verpflichtungen kann der Reiseveranstalter durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen erfüllen oder durch ein Zahlungsversprechen befugten Kreditinstituts (Quelle: BGB §651k).

Reisebüro Ost GlobusÜberprüfung der Absicherung

Sie erhalten bei der Buchung einen Sicherungsschein, bitte im Original (nicht als Fax oder Kopie). Der auf dem Sicherungsschein angegebene Veranstaltername muss mit dem auf der Reisebestätigung identisch sein. Wenn Sie sich unsicher sind, ob tatsächlich eine Absicherung vorliegt, wenden Sie sich direkt an den auf dem Sicherungsschein angegebenen Kundengeldabsicherer (Kontaktdaten im TIP-Reiseveranstalterregister). Dieser kann Ihnen sofort mitteilen, ob es sich um einen Originalversicherungsschein handelt, und ob der betreffende Veranstalter bei ihm abgesichert ist.

Reisebüro Ost GlobusWas tun im Konkursfall?

Jeder Konkursfall ist anders, deshalb sind an dieser Stelle nur einige allgemeingültige Hinweise möglich.
Setzen Sie sich mit dem für Ihren Reiseveranstalter zuständigen Absicherer in Verbindung, dieser wird bereits über die Sachlage informiert sein. Von dort erhalten Sie weitere Informationen, wie der Fall behandelt wird und wie Sie vorgehen müssen.
Zur Regulierung etwaiger Ansprüche benötigen Sie auf jeden Fall den Original-Sicherungsschein, die Reiseunterlagen inklusive aller Tickets und Belege sowie eventuelle Einzahlungsbelege oder Quittungen.

 

 

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