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    So zahlreich die Urlaubsarten sind, so individuell müssen Sie den hierfür notwendigen Impfschutz ermitteln. Bis spätestens 6 Wochen vor Ihrer nächsten Reise, sollten Sie sich reisemedizinisch zu Ihrem Urlaubsziel beraten lassen.
Neuerdings übernehmen auch zahlreiche gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Reiseimpfungen. Welche Impfungen erstattet werden und Adressen von Ärzten und Apothekern, bei denen Sie eine fundierte reisemedizinische Beratung bekommen, entnehmen Sie dem nachfolgenden Artikel (Quelle: Centrum für Reisemedizin).
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Reiseimpfungen: Wer zahlt ?
Seit Juni 2007 Neuerungen in der Krankengesetzgebung.

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[ Schlagwörter: Reiseimpfung - Impfschutz - FSME - Hepatitis - Gelbfieber - Cholera - Reisemedizinische Beratung - CRM - Krankenkassen ]

 
 
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  Die Gesundheitsgefahren werden häufig unterschätzt - die Impfzahlen sind schon bei den Grundimpfungen Tetanus, Polio usw. rückläufig.
Wenn dies schon in der Heimat so ist, so ist es nicht weiter verwunderlich, dass das Impfverhalten für Auslandsaufenthalte in gesteigertem Maße unzureichend ist. Ursache hierfür war auch, dass die Kosten der Schutzimpfungen auf dem Reisenden abgewälzt wurden. Dies hat sich seit Juni 2007 geändert. Erstmals werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen neben Tetanus und Diphterie auch die Kosten für Impfungen gegen Hepatitis A und B oder Tollwut übernommen. Ein Teil der Krankenversicherungen hat gar ihre Leistung auf eine Malariaprophylaxe ausgeweitet.
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Reisende haben damit erstmals die Möglichkeit ihre Gesundheitsvorsorge optimal zu gestalten. Jede Reise ist nun eine gute Gelegenheit von einem Arzt oder Apotheker den Impfschutz überprüfen zu lassen und sich über sinnvolle Impfungen für das jeweilige Reiseland informieren zu lassen ( Qualifizierte Beratungsstellen für Reiseimpfungen ).
Das beinhaltet auch Informationen zu Nahrungs- und Trinkwasserhygiene und den Schutz vor Mückenstichen. Passieren sollte das spätestens 6 Wochen vor der Reise. So bleibt genügend Zeit, um die fehlende Immunisierung durchzuführen.

In der Regel werden seit Juni 2007 von zahlreichen Krankenkassen Reiseimpfungen gegen folgende Erkrankungen erstattet:

- Cholera
- Diphtherie
- FSME (durch Zecken übertragen)
- Gelbfieber
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Meningokokken-Meningitis
- Pneumokokken
- Poliomyeltis
- Tetanus
- Tollwut
- Typhus

Einige Krankenkassen erstatten auch Kosten für Tabletten zur Malariaprophylaxe, da es hier noch keinen Impfstoff gibt.
    Wer zahlt die Reiseimpfungen?
Neuerdings übernehmen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Reiseimpfungen, die im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise stehen. Dabei werden sowoReiseimpfungenhl die Impfleistung des Arztes als auch die Impfstoffe selbst erstattet.
Versicherte müssen nur die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente (10 % des Impfstoffpreises, mindestens 5 EUR - maximal 10 EUR) zahlen. Wegen des Vorsorgecharakters fällt keine Praxisgebühr von 10 EUR an.

Impfkosten für berufliche Auslandsreisen müssen vom Arbeitgeber getragen werden.

Die Abrechnung für Reiseimpfungen erfolgt nach dem Kostenerstattungsverfahren. Sie treten also als Versicherter zunächst in Vorlage, erhalten beim Arzt eine Rechnung, die Sie dann bei der Krankenkasse einreichen.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung (auch bei der privaten), welche Impfungen in Ihrem Fall übernommen werden. Denn leider wird es nicht bei allen Krankenversicherern einheitlich geregelt.

LInks zu diesem Thema:
www.crm.de/krankenkassen - Krankenkassen die Auslandsreiseimpfungen erstatten

www.crm.de/laender - Informationen zu Gesundheitsrisiken der Urlaubsländer

www.crm.de/beratungsstellen
- Qualifizierte medizinische Beratungsstellen

www.auswaertiges-amt.de
- Sicherheitshinweise zu Ihrem Reiseziel

www.travelmed.de - Allgemeine- und Medizinische Reiseinformationen
   
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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