Reiseversicherung: Typen

Im wesentlichen gibt es zwei Reise-Versicherungen die unbedingt wichtig sind: die Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rücktransport und die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Da sind sich auch Verbraucherberatungen einig.
Alle anderen, wie Reisegepäckversicherung sollten abhängig von Risiko abgeschlossen werden, oder sind wie die Reisehaftpflicht- oder die Reiseunfallversicherung eher überflüssig, da diese Versicherungen bereits häufig als Jahresversicherung abgeschlossen sind.

Reisebüro Ost GlobusReiseversicherungen –
Welche Versicherungen sind wirklich sinnvoll ?

…vor Beginn einer Urlaubsreise ins Ausland stellt sich immer wieder die Frage, welche speziellen Versicherungen empfehlenswert sind. Hier ein paar Informationen zu den wichtigsten Reiseversicherungen, um sich einen umfassenden Reiseschutz gegen unvorhergesehene Ereignisse zu verschaffen.

Erster Schritt sollte immer sein:
Verschaffen Sie sich einen Überblick, für welche Fälle Sie bereits einen Versicherungsschutz besitzen. So können Sie sich gegen relevante Risiken gezielt versichern.

Laut den geltenden Reiserecht-Richtlinien sollten Sie hierbei auf den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rücktransport und einer Reise-Rücktrittkosten-Versicherung hingewiesen werden.
Diese sind u.a. im folgenden beschrieben (Quellen: Bund der Versicherten, Verbraucherzentralen, usw.).

Reisebüro Ost GlobusReiserücktrittkostenversichern


Vor einer plötzlichen, schweren Erkrankung oder einem Unfall ist keiner geschützt. Das kann jedoch bedeuten, dass die gebuchte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Die Stornogebühren, die Sie dann zahlen müssen, sind umso höher, je kurzfristiger die Reise abgesagt werden muss.
Daher wird empfohlen eine Reiserücktrittkostenversicherung abzuschließen.
Als triftiger Grund für die Stornierung der gebuchten Reise gilt: Tod, schwerer Unfall, oder unerwartet schwere Krankheit des Versicherungsnehmers oder naher Angehöriger. In diesen Fällen hilft die Reiserücktrittkostenversicherung. Sie erstattet die anfallenden Stornokosten des Veranstalters.
Die Versicherer zahlen übrigens auch, wenn wegen Schwangerschaft eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. (Der Ehemann der werdenden Mutter ist in das Rücktrittsrecht eingeschlossen.) Weitere Fälle, in denen Versicherer üblicherweise für die Stornokosten einer abgesagten Reise haften: Impfungsunverträglichkeit sowie Schadensfälle durch Feuer oder Einbruchsdiebstahl. Seit neuestem springen einige Gesellschaften sogar bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit ein.
Achtung: Muß die Reise wegen Krankheit storniert werden, fällt eine Selbstbeteiligung an (20 % der Stornokosten). Diese ist aber aufgehoben sobald ein stationärer Krankenhausaufenthalt notwendig wurde. Ebenso werden bei Tod und Unfall die kompletten Stornokosten erstattet.
Neuerdings bieten die Reiseversicherer auch Vollschutz-Pakete für Reiserücktritt an. Zur Erklärung: hierbei ist nicht nur der Rücktritt vor der Reise (Basisschutz) abgesichert, sondern auch Unkosten aus einem Reiseabbruch. Werden Sie also z.B. wegen der Erkrankung eines Angehörigen aus dem Urlaub zurückgerufen, werden die Unkosten (etwa für die Umbuchung des Fluges) sowie die nicht genutzten Hotelleistungen anteilig erstattet.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass der Abschluß einer Reiserücktritt-kostenversicherung bei Kurzfristbuchungen ab 14 Tagen vor Reisebeginn nur am Buchungstag, sofort bei Buchung möglich ist. Bei längerfristigen Buchungen ist der Abschluss innerhalb einer festen Frist möglich. Sollten Sie sich diese Bedenkzeit einräumen lassen, haben Sie natürlich während dieser Zeit keinen Versicherungsschutz.

Reisebüro Ost GlobusReisekrankenversicherung (Auslandskrankenschutz)

Immerhin jeder zehnte Urlauber erkrankt laut Statistik während seines Auslandsaufenthalts.
Daher muss man zu den notwendigen Reiseversicherungen die Auslandskrankenversicherung zählen. Sie ist für gesetzlich Krankenversicherte ein absolutes Muss, aber auch für privat Krankenversicherte zu empfehlen. Während einer Auslands-Urlaubsreise zu erkranken, kann ein finanzielles Risiko sein.
Seit 1989 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Aufwendungen im Krankheitsfall nur noch bei Reisen in Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und in Staaten erstatten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Zu diesem Zweck geben die Kassen für diese Länder Auslandskrankenscheine aus, aber die wenigsten Ärzte akzeptieren diese. Müssen Sie also im Urlaub behandelt werden, erhalten Sie vom Arzt eine Privatrechnung, die Sie zunächst mal vor Ort zahlen müssen. Manch einer erlebt eine böse Überraschung, wenn er nach dem Urlaub die Rechnung eines ausländischen Arztes bei seiner Krankenkasse einreicht. Grund: Die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland erstatten maximal den Betrag, den die Behandlung laut Gebührenordnung in Deutschland gekostet hätte. Ist die Rechnung des Arztes nun höher ausgefallen (- wovon man bei Privatrechnungen für ausländische Touristen ausgehen kann), müssen die Patienten den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen.
Vor einem echten Problem stehen Sie, wenn gar ein Krankenhausaufenthalt meist in einer Privatklinik bei Tagessätzen von ca. 1000 Euro notwendig wird. Dann werden Sie froh sein, wenn Sie eine Notrufnummer anrufen können, und der Versicherer der Klinik mitteilt, dass die anfallenden Kosten übernommen werden. Von erheblicher Wichtigkeit ist die Absicherung der Kosten für einen Krankenrücktransport, der im Rahmen einer Reisekrankenversicherung abgedeckt ist. Da kommen schon bei 3-4 Flugstunden schnell 25000 EUR zusammen. Diese Kosten sind bei gesetzlichen Krankenversicherungen kategorisch ausgeschlossen.

Auch für Privatversicherte kann sich eine Reisekrankenversicherung lohnen. Bei ihnen springt im Krankheitsfall die Assekuranz zwar weltweit ein, erstattet werden aber nur nach deutschen Gebührensätzen. Rücktransporte werden häufig nicht übernommen (ebenso wenig von den gesetzlichen Kassen).

Reisebüro Ost GlobusReisegepäckversicherzungen

Bei Reisen innerhalb Europas ist das Gepäck teilweise schon mit der regulären Hausrat-Versicherung abgesichert. Eine Reisegepäck-Versicherung ist deshalb in der Regel nicht nötig. Hinzu kommt, daß die Gesellschaften nur für den Verlust eines Gepäckstücks aufkommen, wenn der Geschädigte den Nachweis erbringen kann, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Wegen entsprechender Klauseln im Vertrag ist das ist jedoch sehr schwer. Außerdem ersetzen Reisegepäckversicherungen nur den Zeitwert, nicht den Neuwert.
Am besten: Sie nehmen teuren Schmuck und andere wertvolle Dinge gar nicht erst mit auf die Reise.


Fragen zur Gepäckversicherung:

– Ist meine private Hausratversicherung auch im Urlaub gültig und ersetzt sie eine Reisegepäckversicherung?
Nur bedingt. Der Einbruch ins Hotelzimmer ist auch im Ausland bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen über die Außenversicherung der Hausratversicherung abgedeckt, Verlust außerhalb des Hotelzimmers ist aber hier nicht inbegriffen.

– Ist eine komplette Fotoausrüstung in einer Reisegepäckversicherung abgesichert?
Nein eine Gepäckversicherung versichert Wertsachen wie Pelze, Schmuck, Foto-, Film- und Videoausrüstung nur mit einer Höchstentschädigung bis zu 50 Prozent der Gepäck-Versicherungssumme. Spezialversicherungen wie die Pelzsachen-, Juwelen-, Schmuck- oder Fotoapparateversicherung bieten hier umfassenderen Versicherungsschutz.

– Wenn mein Gepäck beim Flug verloren geht, haftet dann nicht die Fluggesellschaft?
Nur eingeschränkt. Die Fluggesellschaft haftet zwar sofern das Gepäckstück tatsächlich nicht mehr auftaucht, nach dem Warschauer Abkommen im Regelfall nur nach Gewicht mit einem Höchstbetrag von umgerechnet ca. 25 Euro pro Kilo (Amtsgericht Frankfurt).


Reisebüro Ost Globus
Fazit:

Stellen Sie zunächst fest, welchen Versicherungsschutz Sie bereits besitzen (häufig sind auch Versicherungen in Kreditkarten inkludiert) und was bei den vorhandenen Versicherungen tatsächlich eingeschlossen ist (ggf. nachfragen).

Empfohlen wird eine Absicherung der Kosten im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung, der Kranken-Rücktransport und der Reiserücktrittskosten.

Nicht immer ist die günstigste Versicherung die beste. Vergleichen Sie vor dem Abschluß unbedingt die gebotenen Leistungen. Für Familien ist ein oft ein Versicherungspaket empfehlenswert, das alle mitreisenden minderjährigen Kinder einschließt. Wenn Sie länger als 14 Tage im Jahr Urlaub machen, ist eventuell eine Jahrespolice sinnvoll.

Was zu tun ist, wenn ein Schadenfall eintritt lesen Sie hier:
>> Reiseinformation: „Was tun im Schadenfall

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