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| Bei Auslands-Reisekrankenversicherungen
sind sowohl die Behandlungskosten im Ausland als auch ein Rücktransport
mit abgesichert. Doch Vorsicht! Achten Sie darauf, ob in den Bedingungen von medizinisch notwendigem oder medizinisch sinnvollem Rücktransport gesprochen wird. Ein kleines Wörtchen mit großer Wirkung. Lesen Sie was den Unterschied ausmacht und was das für Sie bedeuten könnte... |
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Reiseinformation: Auslands-Reisekrankenversicherung
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[ Schlagwörter: Auslands-Reisekrankenversicherungen,
Rücktransport,
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| Auslands-Reisekrankenversicherungen
sind wichtig und dies auch nach Meinung von Verbraucherschützern. Dabei
sind sowohl die Behandlungskosten im Ausland als auch ein Rücktransport
mit abgesichert. Doch Vorsicht, gerade in punkto Rücktransport gibt es bei Privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen Formulierungen mit nicht unerheblicher Tragweite! ... Rücktransport medizinisch notwendig - medizinisch sinnvoll ... Nur ein kleines Wort in den Bedingungen des Reisekranken-Versicherers, aber eines mit weitreichenden Konsequenzen, das für den Versicherten im Schadensfall einen erheblichen Unterschied ausmacht. |
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| Ein Rücktransport ist "medizinisch sinnvoll", wenn sowohl die medizinische als auch die psycho-soziale Verfassung des Patienten am Urlaubsort einen Rücktransport eben medizinisch sinnvoll im Sinne des Heilungsprozesses erscheinen lassen. Dabei werden auch Faktoren wie Krankenhaus in fremder Umgebung, Sprache und so weiter berücksichtigt. Im Gegensatz dazu ist ein Rücktransport "medizinisch notwendig" nur dann, wenn in dem Urlaubsort in dem sich der versicherte Patient befindet, eine medizinische Unterversorgung bezüglich des Krankheitsbildes besteht. Dies ist heute nur noch in sehr wenigen Ländern der Fall. |
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Beispiele die dies verdeutlichen sollen: Wanderunfall in Peru Ein Versicherter erleidet beim Bergwandern in Peru einen Beckenbruch. Die gängige Therapie besteht in einer sechs- bis achtwöchigen Ruhigstellung im Krankenhaus (eine Operation ist normalerweise nicht notwendig). Hält man sich nun vor Augen, dass eine Versorgung im American Hospital in Lima westlichem Standard entspricht, besteht keine medizinische Notwendigkeit zur Rückführung. Der private Krankenversicherer kann also ohne weiteres die Rückholung verweigern. Info: Die Rückholung mit Flugzeug, begleitendem Arzt und Pflegepersonal kostet etwa 120000 Euro. Herzinfarkt auf den Kanaren Der Patient müsste ca. 6 Wochen warten, bevor er zurückfliegen darf. Bei medizinisch sinnvoll kann ein Ambulanzflug bereits nach 10 bis 12 Tagen erfolgen. Übrigens, die Kosten für eine Rückholung von den Kanaren liegen etwa bei 18000 Euro. Beinbrüche im Skiurlaub in Österreich, Schweiz oder Frankreich Besteht hier Versicherungsschutz nur bei medizinischer Notwendigkeit, so fallen zusätzlich zu den Wochen im Krankenhaus am Urlaubsort, noch Kosten für den Rücktransport in die Heimat an. Bei medizinisch sinnvoll wird der Versicherte gleich adäquat zurückgeholt - Kosten etwa 10000 EUR. |
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Die ELVIA-Reiseversicherung teilt zum Beispiel mit, dass in ihren Versicherungsbedingungen ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ausgewiesen ist. Hier trifft der medizinische Dienst der Notrufzentrale in Absprache mit den behandelnden Ärzten vor Ort und unter Einbeziehung des Patienten beziehungsweise dessen Angehörigen die Entscheidung, ob ein Rücktransport medizinisch SINNVOLL ist. Der Wunsch des Patienten steht dabei laut ELVIA im Vordergrund. Fazit: Schauen Sie genau in den Versicherungsbedingungen Ihrer Auslands-Reisekrankenversicherung nach, ob ein Rücktransport abgesichert ist und in welchen Fällen diese Rückführung erfolgt. Denn was nützt Ihnen die schönste Versicherung, wenn Sie im Schadensfall wochenlang alleine in einem Krankenhaus in der Ferne verbringen müssen. |
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