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Seit November 2006 sind nicht nur Flüge in die USA oder Großbritannien von verschärften Sicherheitsbestimmungen bezüglich des Handgepäcks betroffen, sondern die Regelung gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten. Unter Generalverdacht stehen alle Flüssigkeiten, Gels, Cremes, Pasten. Diese müssen in einen 1 Liter Beutel gefüllt werden und dürfen pro Artikel 100 ml nicht übersteigen. Bei der Personenkontrolle am Flughafen nützen keine Diskussionen - größere Mengen werden konsequent eingezogen und entsorgt - also besser gleich in den Koffer und nicht ins Handgepäck packen. |
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Reiseinformation: Neue Regelungen beim Handgepäck.
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[ Schlagwörter: Handgepäck - Check-In - Flüssigkeiten - Gel - Creme -
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| Der Londoner Terroralarm im August 2006 hatte weitreichende Änderungen im Flugverkehr zur Folge: Wasserflaschen und Zahnpastatuben stehen zukünftig an allen Flughäfen der Welt unter Generalverdacht... Terroristen hatten versucht, in London Flüssigsprengstoff an Bord von Flugzeugen zu schmuggeln. Dort sollte dieser dann mit Hilfe von elektrischen Geräten gezündet werden. Daraufhin verboten die britischen ebenso wie die US-Behörden die Mitnahme von Behältern mit Flüssigkeiten im Handgepäck, Laptops oder andere elektronische Geräte waren nicht erlaubt. |
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| Mittlerweile haben die USA das vollständige Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck gelockert: - Shampoo, Sonnenlotion, Creme, Zahnpasta oder Haargel dürfen in kleinen Mengen wieder an Bord genommen werden. - Die Behälter müssen aber in einer durchsichtigen und verschließbaren Plastiktüte transportiert werden. - Getränke sind dann erlaubt, wenn sie nach den Sicherheitskontrollen gekauft worden sind. Die Europäische Union zog nach und passte die eigenen Bestimmungen den nordamerikanischen an und verschärfte damit ihre bis dato existierenden Regelungen, in Kraft traten diese dann am 6. November 2006. So sind nicht nur Flüge in die USA oder Großbritannien von verschärften Sicherheitsbestimmungen betroffen sondern die Regelung gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten. |
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| Für das Handgepäck ist dann zusammenfassend Folgendes zu beachten: Die Maße für Handgepäckstücke liegen bei 56 x 45 x 25 cm, ausgenommen sind davon nur Musikinstrumente. Flüssigkeiten, Gels und Cremes aller Art dürfen nur noch in separaten Behältern zu je 100 ml die Sicherheitskontrollen passieren. Die Behälter müssen in einem Beutel mit Zip-Verschluss und maximal einem Liter Fassungsvermögen verpackt werden und an der Kontrolle vorgezeigt werden. Ausnahmen gelten für Baby- und Diätnahrung sowie Medikamente in der für die Flugdauer erforderlichen Menge. Für Medikamente ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen. Jacken und Mäntel sind bei den Sicherheitskontrollen auszuziehen und werden separat durchleuchtet (wie es in Deutschland bereits seit längerer Zeit gehandhabt wird). Laptops und andere elektronische Geräte müssen aus den Taschen genommen werden, diese werden separat durchleuchtet, während sie selbst kontrolliert werden. Das Bundesinnenministerium rät auf der Internetseite dazu, das Handgepäck auf ein 'unbedingt notwendiges Maß' zu reduzieren. Geringe Probleme sind für Einkäufe im Duty Free zu erwarten. Man kann sich nach der Sicherheitskontrolle mit Getränken oder Kosmetikproduken eindecken. Bei den meisten deutschen Flughäfen werden bei Flügen nach Nordamerika die Einkäufe von Flüssigkeiten im Laden versiegelt und den Passagieren beim Einsteigen ins Flugzeug ausgehändigt. Andere Duty-Free-Artikel sind davon ausgenommen und können 'normal' gekauft werden. Ausnahme bleiben hier Flüge in die USA und Großbritannien, denn hier muss eine zweite Sicherheitskontrolle durchlaufen werden. An manchen Flughäfen gibt es daher den zusätzlichen Service, dass die Waren vom Verkaufspersonal direkt ans Gate gebracht werden. |
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Noch nicht einheitlich Bleibt zu hoffen, dass die nun eingeführten Regelungen die Unsicherheiten bei Reisenden beseitigen. Zwar sind die Vorschriften des Bundesinnenministeriums einheitlich und für alle Beteiligten bindend, doch steht es den Fluggesellschaften frei, eigene, strengere Vorschriften zu erlassen. Dies kann zu einer Verzerrung des einheitlichen Bildes führen. Die beteiligten Flughäfen raten daher dazu, sich immer aktuell auf den Internetseiten der Flughäfen und der Fluglinien zu informieren. Die Airports sind nur die ausführenden Organe und haben auf die konkrete Ausgestaltung keinen Einfluss, noch dazu, da die Sicherheitskontrollen meist von privaten Unternehmen durchgeführt werden. So wird in Frankfurt das aufzugebende Gepäck vor dem Check-in geröntgt, in München und Köln beispielsweise nicht. Eine allgemeingültige Übersicht erhalten Sie über das Informationsblatt des Bundesministerium des Inneren. [ Formblatt 'Sicherheitsvorschriften an deutschen Flughäfen' downloaden ] Schnelle Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Luftsicherheit und Handgepäck finden Sie ebenfalls beim Bundesinnenministerium Am sorglosesten reist in Zukunft wohl, wer sich mit der Minimallösung anfreunden kann:
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