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        Kostenlos in Urlaub fahren - zu schön um wahr zu sein.
Sie haben unaufgefordert Post nach Hause bekommen mit der vermeintlich freudigen Nachricht, dass Sie eine Gratisreise gewonnen haben? Die Verbraucherzentrale Hamburg, rät bei solcher Post nur eines: "Weg damit in den Papierkorb."
Hier erfahren Sie, warum die Verbrauchrschützer nichts von Gratisreisen halten, und mit welchen Tricks die Veranstalter von Gratisreisen arbeiten.
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Reiseinformation: Gratisreisen -
Ein Geschenk mit Haken?

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[ Schlagwörter: Gratisreise - Zusatzkosten - Verbraucherzentralen - Verkaufsveranstaltung - Sicherungsschein - Verbraucherrecht ]

 
 
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  Wieder einmal steht ein unsicherer Kunde in unserem Reisebüro und stellt die Frage: "Was haltet Ihr denn von dieser Reise?".
In Händen hält sie ein Gewinnschreiben über eine Gratisreise. Uns als Reisebüro fällt es natürlich schwer eine Aussage zu treffen. Zu schnell könnte man in den Verdacht geraten, sich mit Negativbewertungen lästige Mitbewerber von Hals halten zu wollen.
Aus diesem Grund verweisen wir hier auf neutrale Empfehlungen der Verbraucherzentralen zu diesem Thema.
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  Erst Freude - dann Verunsicherung
Das sind die Gefühlsschwankungen, denen Sie nach der Gewinnmitteilung ausgesetzt sein werden. Erst Freude, dann kommt die Skepsis warum ein Unbekannter etwas verschenken sollte?
Letzten Endes drückt schon die Unsicherheit des besagten Kunden einiges aus.
Sagt die Freude über einen unerwarteten Gewinn eigentlich "ja", so warnt doch das Bauchgefühl. Und das nicht ohne Grund, denn realistisch betrachtet kann niemand es sich leisten Geld zu verschenken.
Also muss eine Gratisreise den ein oder anderen Haken haben...


So kommen Sie in den vermeintlichen Genuss
Sie füllen in der Fußgängerzone beispielsweise eine Kundenbefragung aus oder nehmen an einem Gewinnspiel teil - schon haben Sie Ihre Anschrift herausgegeben und diese wird verkauft... Einige Zeit später bekommen Sie unaufgefordert Post nach Hause mit der vermeintlich freudigen Nachricht. Aber auch große Unternehmen und Versandhäuser "belohnen" Sie als Kunden mit der Mitteilung: "Glückwunsch Sie haben gewonnen - eine Gratisreise speziell für Sie."

Die Verbraucherzentrale Hamburg, rät bei solcher Post nur eines:
"Weg damit in den Papierkorb."

Denn nach den Erfahrungen der Verbraucherschützer gibt es im wesentlichen zwei Maschen, mit denen die Veranstalter arbeiten:
Entweder es entstehen weitere Kosten rund um die Reise, so dass unter dem Strich vergleichbare Reisen beim "normalen" Reiseveranstalter in manchen Fällen sogar günstiger sind, oder der Veranstalter solcher Gratisreisen möchte vor Ort seine Produkte verkaufen, also die altbekannte Kaffeefahrt - nur auf "hohem Niveau".

Egal welches Konzept dahinter steckt, die Reise ist am Ende alles andere als gratis.

 
     
Einige Tricks der Gratisreise-Veranstalte
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Wichtig ist die Gewinnmitteilung oder das Gratisreisen-Angebot genau zu lesen. Folgende Fallstricke können schon hier versteckt sein:

Zimmeraufschlag
Hier muss der Alleinreisende etwa die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit einer fremden Person in Kauf nehmen - alternativ kann er für viel Geld eine eigene Begleitperson bestimmen oder einen kräftigen Einzelzimmeraufschlag zahlen.
Hotelverpflegung
Sieben Tage am Reiseziel sind kostenlos - meistens aber nur die Hotel-Unterkunft!
Verbindlich müssen häufig noch der Flug und die Verpflegung mitgezahlt werden, die dann einen erhöhten Preis haben.
Uns wurde schon von Unterbringung in abgelegenen Hotelanlagen berichtet, die zwar die entsprechende Hotelkategorie erfüllten, aber in der Umgebung bestand keinerlei Möglichkeit zur individuellen Verpflegung. Da bleibt nur eines: Die überhöhten Verpflegungspreise zähneknirschend zu akzeptieren.
Flugpreis-Masche
Die Buchung eines günstigeren Fluges auf eigene Faust schließen die Gewinnbedingungen ausdrücklich aus. Also bleibt nur, den zu hohen Flugpreis zu akzeptieren oder den Gewinn verfallen zu lassen.
Verkaufsveranstaltung
Wird die Exkursion zur Teppichknüpferei im "kostenlosen" Türkeiurlaub nicht wahrgenommen, reagiert der Veranstalter im günstigsten Fall mit psychologischen Repressalien, im schlechtesten Fall vielleicht auch mit hohen Gebühren.
Zusatzaufschläge
Vor Ort am Flughafen wird gerne mal die Barzahlung eines Sicherheitszuschlags verlangt, auch eine "Dieselgebühr" kann ein Busreiseveranstalter vor dem Einstieg einfordern.
Die Generierung von Zusatz-Gewinnen ist eigentlich nur abhängig vom Einfallsreichtum der "Gratisreise-Veranstalter".
     
   
Noch eine abschließende Anmerkung. Eines sollte man sich immer vergegenwärtigen:

Verbraucherrechte: Fehlanzeige!
Weder eine Reklamation, geschweige die Einklagung der Leistungen oder eine Preisminderung bei nicht eingehaltenen Versprechen ist zu erwarten. Der Veranstalter sitzt häufig im Ausland und der Urlauber geht auch ein Vertragsverhältnis mit dem Hotel vor Ort ein. Auch eine Insolvenzsicherung - die Absicherung der Urlauber im Falle einer Veranstalterinsolvenz ist nicht zu erwarten.


Nach der Rückkunft
Nicht selten steht nach Rückkunft zusätzlich zu allem möglicherweise erlittenen Ungemach während der Reise zusätzlicher Ärger ins Haus. Die auf der Verkaufsveranstaltung für teures Geld erworbenen Teppiche stellen sich, trotz vor Ort vorgezeigten Zertifikaten, bei Begutachtung zuhause als Billigware heraus. Umtauschrecht ist im Nachhinein nicht mehr durchsetzbar, denn bezahlt wurde ja bereits vor Ort.
Eine Zahlung per Kreditkarte gilt übrigens wie die Abgabe von Bargeld.

Spätestens nach dieser Erkenntnis war der Urlaub dann nicht mehr gratis.
Fazit: Geschenkt zu teuer!



Links:

Gewinnspiel-Liste: Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt eine Liste mit 150 unseriösen Anbietern bereit (in Pdf-Format).

Reiseinformation: Insolvenzversicherung für Veranstalter - Wie Sie feststellen können, ob für Ihre (Gratis-)Reise ein Sicherungsschein existiert.

   
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